Überörtliche Gemeinschaftspraxis

für Orthopädie und Unfallchirurgie

Der Arbeitsunfall

Jeder Angestellte in einem Arbeitsverhältnis sowie Schüler, Studenten, Kindergartenkinder und ehrenamtlich tätige Personen unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung. Selbständige Personen können sich freiwillig versichern.
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden ausschließlich durch den Arbeitgeber entrichtet.

Erleidet z.B. ein Schüler oder Angestellter einen Unfall oder eine Verletzung während der Arbeit, auf dem Hin- oder Rückweg, ist der Verunfallte verpflichtet, sich bei einem für Arbeitsunfälle spezialisierten Arzt umgehend vorzustellen. Diese spezialisierten Ärzte nennt man Durchgangsärzte (D-Ärzte). Nur diese Ärzte dürfen initial einen Patienten, der einen Arbeitsunfall erlitten hat, behandeln. Diese spezialisierten Ärzte entscheiden im Weiteren, vor dem Hintergrund der Verletzungsschwere, ob eine ambulante Behandlung beim Hausarzt, beim Durchgangsarzt oder sogar eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus mit entsprechender Befähigung zu erfolgen hat.
Durchgangsärzte mit der Zusatzbezeichnung "Spezielle Unfallchirurgie" dürfen neben der konservativen Behandlung von Verletzungen auch operative Therapien durchführen, wie z.B. die Behandlung von Kreuzbandverletzungen oder Stabilisierung von Instabilitäten nach Schulterausrenkungen.

Da das Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung darin besteht, nach einem Arbeitsunfall ein möglichst optimales Ergebnis und eine Reintegration in den Beruf zu erzielen, stehen dem behandelnden Durchgangsarzt eine Reihe von ambulanten und stationären Therapiemöglichkeiten, Hilfsmittelversorgungen sowie den Haushalt unterstützende Maßnahmen und schlussendlich berufshelferische Massnahmen zur Verfügung.
Verbleibt nach einem Arbeitsunfall ein Dauerschaden wird dieser nach Abschluss einer Behandlung im Rahmen einer Begutachtung durch einen von den Berufsgenossenschaften zugelassenen Gutachter festgestellt und bewertet.
 
Das Orthopaedicum Gütersloh als überörtliche Gemeinschaftspraxis für Orthopädie und Unfallchirurgie besitzt, neben den diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten vor allem die fachliche Kompetenz, die Folgen von Arbeitsunfällen umfassend zu behandeln, um das Ziel der Gesundung und anschließenden beruflichen Integration so schnell wie möglich zu realisieren.